Schadengutachten

Das Ihr Fahrzeug beschädigt wird passiert schnell. In diesem Fall erstellen wir, bei einem fremdverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) oder bei eigenem Verschulden (Kaskoschaden) ein Schadengutachten.

Ein Schadengutachten beinhaltet folgende Punkte:

  • Technische Fahrzeugdaten und Fahrzeugbeschreibung
  • Unfallschaden-Dokumentation inklusive Fotobeweissicherung
  • Kalkulation der voraussichtlichen, erforderlichen Reparaturkosten
  • Eventuelle Ermittlung der merkantilen Wertminderung
  • Ermittlung Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeuges

Die Durchführung eines Schadengutachten erfolgt bei uns immer umfassend und neutral. Bitte beachten Sie: bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden ist es ihr Recht eine Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, auch wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits ein Gutachten erstellt hat. Des Weiteren besteht Anspruch auf Rechtsbeistand durch einen Anwalt.

Kostenvoranschlag

Sollte Ihr Schaden unter 750€ liegen, liegt ein Bagatellschaden vor.

Die Bagatellfallgrenze ist nicht starr und wird von verschiedenen Gerichten unterschiedlich hoch in Ansatz gebracht. Derzeit und je nach Gericht liegt sie zwischen 700,- und 750,- €.

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss in diesem Fall die Kosten für das Gutachten nicht tragen. Die Kosten für das Gutachten wären so hoch wie die Begleichung des Schadens und daher unverhältnismäßig. Gerne erstellen wir Ihnen aber in solch einem Fall einen Kostenvoranschlag bzw. ein Kurzgutachten über die voraussichtlichen Reparaturkosten. Sollte sich hierbei herausstellen, dass kein Bagatellschaden vorliegt, ändern wir dieses natürlich in ein Schadensgutachten ab. Wichtig ist zu wissen, dass bereits kleinere Schäden schnell die Bagatellgrenze überschreiten können.

Wertermittlung/Fahrzeugbewertung

Wer kennt sie nicht – Online-Rechner über den Wert des Fahrzeugs. Aber es ist nicht so einfach, den Wert eines Fahrzeugs zu ermitteln. Zwar werden Stammdaten zur groben Wertermittlung genutzt, reichen aber meist für eine zuverlässige und korrekte Auskunft nicht aus.
Bei der Preisgestaltung wirken viele Faktoren mit, diese sind zum Beispiel:
– Marke
– Erstzulassung
– Laufleistung
– Sonderausstattung
– Nutzung
– Servicehistorie
– Farbe des Fahrzeugs und der Innenausstattung
– Entwicklung am Markt
– Allgemeinzustand
Da viele Portale nicht alle Punkte berücksichtigen, kann somit kein aussagekräftiger Wert ermittelt werden. Bei unserer Bewertung nehmen wir Ihr Fahrzeug genau unter die Lupe. Damit sind Sie auch bei einem Verkauf gut vorbereitet.
Sie besitzen einen Oldtimer oder haben vor, sich einen Oldtimer anzuschaffen? Gerne erstellen wir Ihnen ein Wertgutachten. Wir bewerten den Erhaltungs-, Pflege- und Originalzustand nach Zustandsnoten von 1-5. Dadurch kennen Sie den aktuellen Zeitwert ihres Fahrzeuges, den wir Ihnen Bescheinigen, und Sie haben beim Kauf oder Verkauf eine solide Verhandlungsbasis. Gerne bescheinigen wir Ihnen auch, ob Reparaturen fachgerecht durchgeführt wurden.

Lackstärkenmessung

Können Sie zu 100% sicher sein, dass Ihr Fahrzeug keinen Vorschaden hatte?
Sie haben ihren Traumgebrauchtwagen gefunden und möchten ausschließen, dass es verborgene Unfallschäden gibt?
Selbst bei Neuwagen ist es schon vorgekommen, dass Fahrzeuge bei der Auslieferung beschädigt worden sind.

Aus diesen Gründen bieten wir Ihnen die Lackschichtendickenmessung an, damit Sie Vorschäden an einem Fahrzeug frühzeitig erkennen und eventuelle Folgekosten abschätzen können.

Diese Methode liefert schnell und zuverlässig Aussagen darüber, ob und wo Vorschäden an einem Fahrzeug vorhanden sind. Fahrzeuglacke sind aus mehreren Schichten aufgebaut. Die einzelnen Schichtdicken sind vom Lacktyp und der Lackierart abhängig. So können wir eine Nachlackierung eindeutig identifizieren.

Reparaturbestätigung

Was ist eine Reparaturbestätigung und wozu ist diese gut?
Sie ist der Nachweis einer durchgeführten Reparatur. Meistens wird eine Reparaturbestätigung in der fiktiven Schadensabwicklung und als Qualitätskontrolle erbracht.
Bei der fiktiven Schadensabwicklung dient die Reparaturbestätigung dazu die Regulierung des Nutzungsausfalls zu ermitteln oder bei einem teilregulierten Schaden ausstehende Abschlagszahlungen einzufordern.

Des Weiteren erfolgt – durch eine Reparaturbestätigung – eine Eintragung im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungen über die Instandsetzung eines Schadens der fiktiv abgerechnet worden ist. Der Vorteil dabei ist, dass es bei neuen Schäden an der gleichen Stelle keine Komplikationen der Schadensregulierung mit nicht reparierten Vorschäden gibt.

 Es gibt 3 Varianten der Reparaturbestätigung:

  1. Reparaturrechnung: folgende Inhalte sollte die Rechnung enthalten:
    – Reparaturdauer
    – Umfang der Reparatur (Nachweis über Ersatzteile und Arbeitspositionen)
  2. Reparaturbestätigung durch KFZ-Sachverständigen:
    – Empfohlen wird, dass die Reparaturbestätigung der Sachverständige durchführt der das Gutachten erstellt hat.
    – Überprüfung der korrekten Reparatur (QUALLITÄTSSICHERUNG) wenn diese durch Eigenleistung erfolgt ist.
    – Kosten: ca. 50-80 Euro. Diese werden aber NICHT von jeder Versicherung übernommen
  3. Reparaturbestätigung durch Eigenleistung. Diese sollte folgende Inhalte aufweisen:
    – Schadensnummer
    – Daten des Anspruchstellers
    – Fahrzeugmodell und Kennzeichen
    – Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) des beschädigten Fahrzeugs
    – aussagekräftige Fotodokumentation inklusive Datums- und Fahrzeugnachweis sowie Reparaturnachweis

Leistungsmessung

Reale Straßenbedingungen kann kein Rollenprüfstand liefern. Da uns umfangreiche Soft- und Hardware zur Verfügung steht, können wir Ihnen durch unsere Partner eine Leistungsmessung direkt am Fahrzeug ohne Rollenprüfstand anbieten. Die Leistungsmessung erfolgt im direkten Fahrbetrieb und zeigt somit die tatsächliche Leistung Ihres Fahrzeugs. Folgende Parameter können wir messen, aufzeichnen und Ihnen anschließend als Protokoll übergeben:

  • Radleistung (kW, PS, hp)
  • Motorleistung (kW, PS, hp)
  • Geschwindigkeit (km/h, mph etc.)
  • Drehzahl ( Motor)
  • Drehzahl (Rad )
  • Drehmoment Motor (Nm)
  • Drehmoment Rad (Nm)
  • Datenimport aus OBD mit csv File
  • Beschleunigung 0 – 100, 0 – 200, 0 – 300 km/h (in Hundertstelsekunden)
  • Beschleunigung Viertelmeile (in Hundertstelsekunden)
  • Beschleunigung variable Bereiche

Da in den Logfiles auch Parameter wie Ansaug- und Abgastemperatur, Lambda, Zündung, usw. aufgezeichnet werden, können auch Optimierungspotentiale erfasst werden.

Beweissicherung

Sie hatten einen Unfall und die Schuldfrage ist noch nicht eindeutig geklärt. Sie möchten aber den entstandenen Schaden dokumentiert haben. Dann geben Sie bei uns eine Beweissicherung in Auftrag.

Ebenso können Sie eine Beweissicherung – bei uns – in Auftrag geben, wenn Ihre Werkstatt eine unsachgemäße Reparatur durchgeführt hat und Ihnen keine Nachbesserung angeboten hat.

Folgende Punkte beinhaltet die Beweissicherung:

  • Vollständige Aufnahme der Fahrzeugdaten
  • Ist-Zustand Dokumentation inklusive Fotostrecke
  • Separate Aufführung der Alt- und/oder Vorschäden
  • Die erhobenen Daten, aus der Beweissicherung, können später für die Anfertigung eines Schadengutachten genutzt werden