KFZ Gutachten

Weg zum Gutachten

Weg Gutachten

Der Weg zum Gutachten

  1. Sind sie Unfallverursacher oder Unfallgeschädigter?
    Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Versicherung.
    Als Unfallverursacher zahlen Sie das Gutachten selbst oder es wird von Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung ein Gutachter beauftragt. Details zu Ihrem Vertrag finden Sie in Ihrer Versicherungspolice.
  2. Sie kontaktieren Ihren Gutachter (Telefonnummer) und vereinbaren einen Besichtigungstermin.
  3. Beim Besichtigungstermin werden mit Ihnen alle weiteren Schritte besprochen. Als erstes füllen wir mit Ihnen die Abtretungserklärung aus. Danach wird Ihr Fahrzeug fachmännisch begutachtet.
  4. Anschließend erstellen wir das Schadensgutachten. Dieses beinhaltet unter anderem die Fotodokumentation, die Schadenshöhe, den Wiederbeschaffungswert und in bestimmten Fällen den Restwert.

Nach der erfolgreichen Erstellung des Schadengutachten senden wir je ein Exemplar an Sie, ggf. an Ihren Anwalt und an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Vorteile

Ein unabhängiger Sachverständiger ist, wie der Name schon sagt, „unabhängig“. Da Versicherungen häufig mit einem KFZ-Gutachter kooperieren oder ihre eigenen, hausinternen Gutachter schicken, fällt deren Gutachten meist zu Ihren Ungunsten aus.

Der unabhängige Sachverständige ermittelt mit bestem Wissen und Gewissen die Schadenshöhe des Unfallschadens unter Berücksichtigung jeder Kleinigkeit, die im Zusammenhang zum Unfall steht.

Als freie, unabhängige verbandgeprüfte und anerkannter KFZ-Sachverständige und -Unfallgutachter sind wir nicht an Versicherungen gebunden und richten den Fokus ganz klar auf Ihre rechtmäßigen Ansprüche.

KFZ Gutachten Vorteile

Kosten

Gutachten Kosten

Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, reguliert die gegnerische Kfz-Versicherung die Kosten des entstandenen Schadens. Außerdem haben Sie das Recht auf einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen und Verkehrsrechtsanwalt Ihrer Wahl. Somit entstehen Ihnen dabei keinerlei Kosten.

Wir rechnen im Bedarfsfall direkt mit der Versicherung ab. Durch eine einfache Abtretungserklärung berechtigen Sie uns, die Gebühren für das Gutachten auf direktem Weg mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. Dabei entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Die Reparaturkosten und anfallende Entschädigungen erhalten Sie von der Versicherung des Unfallgegners direkt ausbezahlt.

Terminvereinbarung

Einfach und unkompliziert:

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