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Ziel eines Geschädigten sollte sein, das volle Ausmaß des vorhandenen Schadens zu erfahren.

Durch Ihre Beauftragung klären wir zweifelsfrei im Gutachten die Schadenshöhe oder ob ein Totalschaden vorliegt, das heißt ob eine noch Reparaturwürdigkeit vorliegt.

Der Geschädigte hat das Recht, bei fremdverschuldeten und fremdverursachten Unfallschäden ein Sachverständigen-Gutachten einzuholen. Außerdem steht ihm frei, einen Anwalt zu konsultieren. Die Kosten dafür übernimmt die Versicherung des Verursachers.

Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass sobald Versicherungen eine Schadensmeldung erhalten, sie immer wieder versuchen, das Hinzuziehen eines unabhängigen Gutachters durch Bestätigungsschreiben mit teils dubiosen Verhaltenshinweisen bei der Abrechnung des Schadens zu verhindern.

Außerdem gilt das Gutachten als Beweissicherung, da die Schäden am Fahrzeug dokumentiert werden.

Sollten Sie bei der Versicherung den Schaden fiktiv abrechnen wollen, wird ein Gutachten benötigt.

Gerichtsurteile

Urteil des IV. Zivilsenats vom 11.01.2012 – IV ZR 251/10

Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist.

Urteil des  BGH VI ZR 67/06 vom 23.01.2007

Der BGH legt mit diesem Urteil fest, dass der Schädiger die Kosten für das Sachverständigengutachten übernimmt, wenn dieses erforderlich und zweckmäßig ist, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen und sie in Relation zur Schadenshöhe stehen.

Urteil des VI. Zivilsenats vom 20.06.1989 – VI ZR 334/88

Von dem Geschädigten ist weder nachzuweisen, dass er seinen Unfallwagen hat reparieren lassen, noch der Nachweis zu führen, auf welche Weise und in welchem Umfang die Reparatur durchgeführt worden ist. Vielmehr kann er sich mit der Vorlage des Schätzgutachtens eines Kfz-Sachverständigen begnügen. Dieses ist, solange nicht Anhaltspunkte für gravierende Mängel bestehen, ungeachtet des Bestreitens der Beklagten für den Tatrichter eine ausreichende Grundlage, den Schaden nach § 287 ZPO zu schätzen.

Urteil des VI. Zivilsenats vom 29.04.2003 – VI ZR 393/02

Der Geschädigte kann zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug tatsächlich reparieren läßt und weiter nutzt. Die Qualität der Reparatur spielt jedenfalls so lange keine Rolle, als die geschätzten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.

Justitia

Reifenkennzeichnung

Rad mit Bremssattel

Haben Sie sich jemals gefragt, was die seltsame Zeichenfolge seitlich am Reifen bedeutet?

Hier können wir Ihnen helfen: die seitlich auf dem Reifen aufgebrachten Buchstaben und Zahlenfolge können wie folgt entschlüsselt werden:

  • Die ersten Zahlen stehen bei einem Reifen für die Reifenbreite in Millimetern
  • Nach dem Wortzeichen / wird das Verhältnis von Höhe zu Breite in Prozent angegeben
  • Der darauffolgende Buchstabe steht für die Bauweise des Reifens
  • Es folgt der Felgendurchmesser in Zoll
  • Die Tragfähigkeit des Reifens wird nun angegeben
  • Letztlich kommt nun der Geschwindigkeitsindex
  • Sollte es sich um Winterreifen handeln, kommt zusätzlich noch die Kennzeichnung M+S (Matsch und Schnee)

Somit können Sie zum Beispiel die Reifenkennzeichnung 225/65R17 95V M+S entschlüsseln.

Das Herstellungsdatum Ihres Reifens können Sie übrigens anhand der 3 bzw. 4-stelligen DOT – Nummer in Erfahrung bringen. Die Zahlen, die sich in dem Oval befinden, stehen für die Kalenderwoche und das Jahr. Bei 3 Stellen besitzen Sie einen sehr alten Reifen der vor 2000 produziert wurde. 287 steht für die KW 28 im Jahr 1997. Der Reifen 2419 wäre in der KW24 im Jahr 2019 hergestellt worden.

TÜV/Abgasuntersuchung

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